Wie
läuft Bestechung / Korruption in
den Kommunen und Landkreisen ab?
Bestechung
/ Korruption gibt es nicht mehr. Heute
werden "Planungs- und Beratungshonorare"
gezahlt,
oder es werden - am Parlament vorbei - Beratungen bei Firmen, Planern und Architekten eingekauft,
bei denen ein Großteil der Honorare unter den Tisch, als "Dankeschön" zurückgereicht werden.
So zahlt zum Beispiel kein
Hersteller von technischer Gebäudeausrüstung freiwillig
Schiergeld. Wird ein Bauvorhaben sauber ausgeschrieben und ist davon
auszugehen, dass bei gleicher Leistung der billigste Anbieter den
Zuschlag erhält, gibt es für die Hersteller der
Gebäudetechnik keinen Spielraum, um Bestechungsgelder mit
einzukalkulieren. Hier muß klallhart kalkuliert werden.
Schmiergelder werden dann
einkalkuliert und gezahlt, wenn der Planer schon vorher zum
Gerätehersteller sagt: "Ich brauche aber auch Planunghonorar".
Wenn ich dann die Gerätetechnik - z.B. eine neue Lüftung und
Entfeuchtung für ein Hallenbad - nach den Vorgaben des Planers
auslege, die techn. Daten und die Ausschreibungstexte dem Planer
übermittelt habe und sicher bin, dass auch unser Fabrikat den
Zuschlag erhält, kann ich das geforderte "Planungshonorar" bei den
Anfragen bzw. Angeboten einkalkulieren. Dabei ist völlig
uninteressant, welcher ausführende Lüftungsbauer letztlich
den Zuschlag erhält, weil der Planer vorher festgelegt hat, was an
Technik- und welches Fabrikat einzubauen ist.
Als Hersteller der
Gerätetechnik muß ich natürlich vorher die
Alleinstellungsmerkmale unserer Gerätetechnik in dem
Ausschreibungstext untergebracht haben, damit der Planer billigere
Konkurrenzfabrikate über unsere Alleinstellungsmerkmale
"herausprüfen" kann und der Auftrag letztlich auch bei uns landet.
Nur dann kann auch das (unter "nützliche Abgaben" verbuchte)
Planungshonorar als Scheck weitergegeben werden. Stößt das
Finanzamt bei einer Buchprüfung auf eine solche "nützliche
Abgabe", wird lediglich nachgeprüft, ob der Empfänger den
Betrag auch als Einnahmen verbucht, bzw. versteuert hat.
Die Frage, warum löst z.B.
die Ehefrau eines Bürgermeisters einen Scheck von einem
Lüftungsgeräte-Hersteller oder einer Tiefbaufirma ein, wird in unserem System
wohlweißlich nicht gestellt.
Das eigentliche Problem liegt
aber ganz woanders. Die Stadt oder die Gemeinde ist oft mit einem
einzigen Planer "verheiratet" und dieser Planer hat sein Fabrikat was
er ausschreibt, bzw. das techn. Büro eines - im beschriebenen Fall
- Geräteherstellers der TGA (Techn.Gebäudeausrüstung),
das für Ihn die Geräteplanung übernimmt, die Geräte
berechnet, auslegt und die techn. Daten und Ausschreibungstexte
liefert. Natürlich alles völlig kostenlos. In anderen
Gewerken (z.B. Hoch- und Tiefbau) läuft es in der Regel
ähnlich, denn die meisten Kommunen arbeiten immer mit dem gleichen
Planer zusammen und dieser Planer hat seine ausführenden
Firmen. Wird im Hoch- und Tiefbau nach Standardleistungsbuch
ausgeschrieben, werden "Türken" (Positionen die nie
ausgeführt werden.) in die Ausschreibung eingebaut. Der
Wettbewerb muss diese Positionen voll kalkulieren, der mit dem Planer
"verheiratete" Auftragnehmer kennt diese Positionen und setzt nur einen
symbolischen Preis ein. Oder es werden notwendige Lose oder Positionen
einfach nicht ausgeschrieben um dann hinterher nachberechnet werden zu
können.
Die eingespielte Vorgehensweise
ist schon so ausgeprägt, dass - wenn Planer X das Fabrikat Y
ausschreibt, die Branche schon vorher weiss wohin der Auftrag
läuft und die, die durchblicken, kein Angebot mehr abgeben, bzw.
sich die Arbeit sparen ein Angebot zu kalkulieren.
Desweiteren gibt es die oben
angesprochenen Beratungsfirmen und Planungsbüros, bei denen ein
großer Teil des Honorars unter dem Tisch als
"Dankeschön" zurückgereicht wird.
Ich kann da nicht deutlicher
werden. Wenn Sie aber und mit offenen Augen und wachem Verstand
zwischen den Zeitungszeilen lesen, geht Ihnen ganz schnell ein Licht
auf. Das fängt nicht mit für viel Geld eingekaufte Software -
die nie funktioniert hat - an und hört auch nicht mit teuren
Beratungs-Dienstleistungen für die Benennung von dörflichen
Treffpunkten im Umfeld der letzten Läden in den Dörfern auf.
Auch Hotelbedarfsanalysen, obwohl schon vorher der Standort festgelegt
war, werden in Auftrag gegeben. Sogar aus Bauplätzen die man nicht
los wird, lässt sich noch eine Beratungsdienstleistung
herauswringen. Selbst Sanierungsgutachten für öffentliche
Gebäude werden unter der Hand für "Traumsummen" - am
Parlament vorbei - an befeundete Architekten vergeben. Nicht zu
vergessen die Vergaben an immer die gleichen Planungsbüros
für Tiefbauarbeiten und das Feststellen der versiegelten
Grundstücksflächen, bei der Splittung der
Abwassergebühren. Die Feststellung der Lecks bei den
Kanal-Hausanschlüssen steht uns noch bevor. (Zur Zeit ist man
bemüht, die richtigen Leute, bzw. das richtige
Planungsbüro "in Stellung" zubringen.) Wenn Sie beim Zeitunglesen
feststellen, dass immer die gleichen Planer und immer die gleiche
ausführenden Firmen bei Bauvorhaben Ihrer Gemeinde zum Zug kommen,
sollte Ihnen diesbezüglich ein Licht aufgehen.
Aber auch die Beschaffung von Feuerwehrausrüstung gehört dazu.
Auch
die Lieferanten von Feuerwehrautos müssen Ihre zu zahlenden
Provisionen in den Verkaufspreis einarbeiten. Unter Umständen
fallen sogar auf mehreren Ebenen Provisionen an. Schließlich
müssen auch die Kommunen vom KBI entsprechend beraten werden und
an dem Haus- und Hofliefanten für Feuerwehrtechnik wird die
Auftragsvergabe auch nicht spurlos vorbei gehen. Wenn dann
ausgeschrieben wird und ein Zuschlag für "Nützliche Abgaben"
von jedem Anbieter eingearbeitet werden muss, drängen sich bei
einer begrenzten Anzahl von Anbietern, Preisabsprachen regelrecht auf.
Schließlich will - wenn schon Beratungshonorare an
Kommunalpolitiker gezahlt werden müssen - jeder Lieferant
preislich mehr als auf der sicheren Seite sein, falls er den Zuschlag
erhält.
Der Wettbewerb muss zu diesen
Praktiken schweigen. Würde
man den Mund aufmachen oder gegen diese Ausschreibungen
vorgehen, hatte man den
letzten Auftrag über das betreffende Planungsbüro erhalten.
In Kommunen und Kreisen in
denen
seit Jahren mit dem gleichen Planer zusammengearbeitet wird und die
sich mit Händen
und
Füßen dagegen wehren, wenn einmal ein anderer Planer
zum Zug kommen soll, sollte
man von diesen Praktiken ausgehen. Die Gemeinde hat Ihren Planer,
der
Planer seine ausführenden TGA - oder Tief- und Hochbaufirmen. Der
korrupte Kommunalpolitiker kassiert und der Planer kassiert
gleich zweimal. Einmal von der Gemeinde und einmal vom Lieferanten
oder von der ausführenden
Firma. Ein Wettbewerb
ist nicht mehr gegeben, die Gemeinden zahlen
"Mondpreise" und die Bürger müssen letztlich dafür
über Steuern, Gebühren und Abgaben geradestehen.
Nichtausschreiben von Dienstleistungen und Bauvorhaben
Ein
typischen Beispiel, wo Gelder im großen Stil gespart werden
könnten, sind die Ausschreibungspraktiken, bzw. das
gesetzeswidrige Nichtausschreiben von Dienstleistungen und Bauvorhaben.
Dabei werden nicht nur die finanziellen Möglichkeiten von
Gemeinden und Landkreis verspielt, sondern es werden auch über
Gebühren
und Abgaben die Bürger in einem Ausmaß unnötig
geschröpft, der nicht mehr hinnehmbar ist.
Während der Präsident
des Hessischen Rechnungshofes in seinem 8. zusammenfassendem Bericht
unter 7.9
Ausschreibungen, dem Werra-Meißner-Kreis ins "Stammbuch"
schreibt:
"Die Pflicht einer Ausschreibung
vor der Vergabe von Aufträgen an Dritte ist aus gebührenrechtlicher Sicht
unerlässlich. Ein Unterlassen der Ausschreibung hat nach
ständiger obergerichtlicher
Rechtsprechung die Folge, dass die Kosten aus diesen Vergaben
nicht als „für die Leistungserbringung
erforderliche“
Kosten im Sinne des § 6 Absatz 2 KAG gelten ....."
werden nach wie vor noch
Aufträge ohne
Ausschreibung in
den Gemeinden und im Landkreis vergeben.
Als Anlieger erlebte ich z.B. wie die Gemeinde Meinhard die Erneuerung
des Kanals
in der Friedenstraße ohne Ausschreibung vergab. Obwohl die Gemeinde, der
hessische Städte- und Gemeindebund, und sogar das
Verwaltungsgericht im Vorfeld übereinstimmend behaupteten, es
wäre im Zuge der Baumaßnahme Jahnstraße,
Gebrüderstraße und
Friedenstraße alles mit rechten Dingen zugegangen,
bzw. ordnungsgemäß
ausgeschrieben, stellte sich am Ende heraus,
dass eben die Kanalarbeiten in der Friedenstraße - wie vermutet -
doch nicht ausgeschrieben waren. Hinter diese
Machenschaften kommt man aber erst dann, wenn man als Anlieger vor dem
Verwaltungsgericht klagt, und die Kommune "Butter zu
den Fischen" geben muss, bzw. dem Kläger Einsicht in die Ausschreibung (oder
Gebührenkalkulation) gegeben
werden muß. Ein
typisches
Beispiel, wie nicht nur die Bürger, sondern auch
SPD-Gemeindevertreter incl. Opposition von Gemeinde- und
Fraktionsvorstand hinters Licht geführt werden.